Corona Regeln für den Sportbetrieb

Wir freuen uns, ab dem 18. Mai 2020 für euch wieder einen eingeschränkten und geregelten Sportbetrieb - vorerst ausschließlich im Outdoorbereich - aufnehmen zu können. Dafür müssen folgende Regelungen/Maßnahmen unbedingt beachtet werden:

 

1. Personen mit Krankheitssymptomen von Corona, grippalem Infekt oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Training teilnehmen oder die Sportstätten betreten.
2. Sport mit mehr als 2 Personen ist ausschließlich auf öffentlichen und privaten Sportstätten zulässig. Auf öffentlichen Wegen und Wiesen gilt: max. mit 2 Personen.
3. Die Nutzung des Angebotes ist ausschließlich für TSV Riemsloh-Mitglieder möglich.
4. Sport und Bewegung müssen kontaktfrei durchgeführt werden. Das Händeschütteln, Ab-klatschen, Umarmen und Jubeln/Trauern in der Gruppe ist strengstens untersagt.
5. Die Abstandsregel von mindestens 2m in alle Richtungen muss stetig gegeben sein.
6. Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind durch den Übungsleitenden zu führen.
7. Bei allen Sportangeboten können max. 20 Teilnehmer zeitgleich teilnehmen.
8. Das Bilden von Gruppen vor den Gebäuden und Sportstätten ist behördlich verboten.
8a. Teilnehmer kommen passend zum Sportbeginn (max. 5min vor Beginn der Sporteinheit darf die Sportstätte/ das Gelände betreten werden).
8b. Teilnehmer verlassen nach Beendigung umgehend die Sportstätte. Jegliches Treffen und Austausch vorher und im Nachgang sind untersagt.
8c. Der gemeinsame Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt, d.h. kein Getränk zum Abschluss oder ähnliches!
8d. Es dürfen sich keine Personen im/ direkt vor der Sportstätte aufhalten, die nicht am Trainings teilnehmen (bpsw. sind zuschauenden Eltern nicht erlaubt).
9. Der Übungsleitende/Trainer ist weisungsbefugt und muss Mitglieder, die sich nicht an diese Regeln halten, vom Sportbetrieb ausschließen sowie Zuschauer (bspw. zuschauende Eltern) des Sportplatzes verweisen.
10. Während der aktuellen Situation darf keine Umkleidemöglichkeiten angeboten werden, es kann nicht geduscht werden. Bitte sportbereit gekleidet zur Sportanlage kommen.
11. Eine Toilette in der Sporthalle kann im Notfall benutzt werden. Die Räume dürfen jedoch nur einzeln betreten werden.
12. Die Nutzung der Sport- und Turnhallen und des Vereinsraumes am Sportplatz der Jahnstrasse ist weiterhin behördlich untersagt. Die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen/ Kabinen bleibt ebenfalls untersagt.
13. Vor und nach dem Training müssen sich Teilnehmer*innen zu Hause gründlich die Hände waschen und desinfizieren.
14. Gelten für bestimmte Sportarten speziellere, schärfere Regelungen der jeweiligen Fachverbände, sind diese einzuhalten.


Für Rückfragen stehen Sven Kammeyer und Hans-Martin Oberschelp gerne zur Verfügung (vorstand@tsv-riemsloh.de)

Corona-FAQs

Das Niedersächsische Innenministerium hat auf viele Fragen entsprechende Antworten formuliert. Ganz bestimmt findet Ihr auch viele Eurer Fragen dort bereits beantwortet.

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