Corona Regeln für den Sportbetrieb
Wir freuen uns, ab dem 18. Mai 2020 für euch wieder einen eingeschränkten und geregelten Sportbetrieb - vorerst ausschließlich im Outdoorbereich - aufnehmen zu können. Dafür müssen folgende Regelungen/Maßnahmen unbedingt beachtet werden:
1. Personen mit Krankheitssymptomen von Corona, grippalem Infekt oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Training teilnehmen oder die Sportstätten betreten. |
2. Sport mit mehr als 2 Personen ist ausschließlich auf öffentlichen und privaten Sportstätten zulässig. Auf öffentlichen Wegen und Wiesen gilt: max. mit 2 Personen. |
3. Die Nutzung des Angebotes ist ausschließlich für TSV Riemsloh-Mitglieder möglich. |
4. Sport und Bewegung müssen kontaktfrei durchgeführt werden. Das Händeschütteln, Ab-klatschen, Umarmen und Jubeln/Trauern in der Gruppe ist strengstens untersagt. |
5. Die Abstandsregel von mindestens 2m in alle Richtungen muss stetig gegeben sein. |
6. Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind durch den Übungsleitenden zu führen. |
7. Bei allen Sportangeboten können max. 20 Teilnehmer zeitgleich teilnehmen. |
8. Das Bilden von Gruppen vor den Gebäuden und Sportstätten ist behördlich verboten. |
8a. Teilnehmer kommen passend zum Sportbeginn (max. 5min vor Beginn der Sporteinheit darf die Sportstätte/ das Gelände betreten werden). |
8b. Teilnehmer verlassen nach Beendigung umgehend die Sportstätte. Jegliches Treffen und Austausch vorher und im Nachgang sind untersagt. |
8c. Der gemeinsame Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt, d.h. kein Getränk zum Abschluss oder ähnliches! |
8d. Es dürfen sich keine Personen im/ direkt vor der Sportstätte aufhalten, die nicht am Trainings teilnehmen (bpsw. sind zuschauenden Eltern nicht erlaubt). |
9. Der Übungsleitende/Trainer ist weisungsbefugt und muss Mitglieder, die sich nicht an diese Regeln halten, vom Sportbetrieb ausschließen sowie Zuschauer (bspw. zuschauende Eltern) des Sportplatzes verweisen. |
10. Während der aktuellen Situation darf keine Umkleidemöglichkeiten angeboten werden, es kann nicht geduscht werden. Bitte sportbereit gekleidet zur Sportanlage kommen. |
11. Eine Toilette in der Sporthalle kann im Notfall benutzt werden. Die Räume dürfen jedoch nur einzeln betreten werden. |
12. Die Nutzung der Sport- und Turnhallen und des Vereinsraumes am Sportplatz der Jahnstrasse ist weiterhin behördlich untersagt. Die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen/ Kabinen bleibt ebenfalls untersagt. |
13. Vor und nach dem Training müssen sich Teilnehmer*innen zu Hause gründlich die Hände waschen und desinfizieren. |
14. Gelten für bestimmte Sportarten speziellere, schärfere Regelungen der jeweiligen Fachverbände, sind diese einzuhalten. |
Für Rückfragen stehen Sven Kammeyer und Hans-Martin Oberschelp gerne zur Verfügung (vorstand@tsv-riemsloh.de)
Corona-FAQs
Das Niedersächsische Innenministerium hat auf viele Fragen entsprechende Antworten formuliert. Ganz bestimmt findet Ihr auch viele Eurer Fragen dort bereits beantwortet.
Hier gehts zu den Corona-FAQs.